Gewinnermittlung
Wir erstellen für Sie die Einnahmenüberschussrechnung als Anlage zu Ihrer Einkommensteuererklärung (Anlage EÜR).

Für die Erstellung der Anlage EÜR hat die Finanzverwaltung in 2008 eine vierseitige Anleitung mit zwei weiteren Musteranlagen für die Erstellung des Anlagenverzeichnisses und Ermittlung der betrieblichen Schuldzinsen herausgegeben.

Wenn Sie mit Ihrer Zeit etwas Besseres anfangen können, als sich mit Vordrucken der Finanzverwaltung zu beschäftigen, dann lassen Sie uns Ihre Gewinnermittlung erstellen.

Dabei sorgen wir dafür, dass Sie steuerliche Wahlrechte (z.B. Investitionsabzugsbetrag, Sonderabschreibungen) optimal ausnutzen und nichts verschenken.

Natürlich erhalten Sie auch Ausfertigungen Ihrer Gewinnermittlung in gebundener Form, die Sie z.B. Ihrer Bank präsentieren können.